Allgemeine Geschäftsbedingungen Kay Jansen
Definitionen
1. Kay Jansen: Kay Jansen, ansässig in Aarle-Rixtel unter der Handelskammernummer 68604319, www.kayjansen.com.
2. Kunde: die Person, mit der Kay Jansen einen Vertrag abgeschlossen hat und die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
3. Parteien: Kay Jansen und der Kunde zusammen.
4. Verbraucher: ein Kunde, der auch eine Einzelperson ist und als Privatperson handelt.
5. Angebot: alle Angebote von Kay Jansen an (juristische) Personen, mit denen der Abschluss eines Vertrages beabsichtigt ist.
6. Vereinbarung: die Abtretungsvereinbarung zwischen Kay Jansen und dem Kunden.
7. Auftrag: die Dienstleistung oder das Produkt, die von Kay Jansen bereitgestellt werden.
8. Stornierung: Kündigung oder Auflösung der Vereinbarung.
9. Schriftlich: elektronische Kommunikation wie E-Mail, sofern die Identität des Absenders und die Authentizität der Kommunikation hinreichend nachgewiesen sind. Die Beweislast für den Empfang elektronischer Kommunikation liegt stets beim Kunden.
10. Nutzung: Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung im Sinne des Copyright Act 1912 (Aw)
11. Lichtbildwerke (auch: Werke): Lichtbildwerke im Sinne des § 10 Abs. 1 Z 9 Aw oder sonstige Werke im Sinne des Lichtbildwerks, die den betreffenden Lichtbildwerken gleichgestellt werden können.
Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Angebote, Arbeiten, Bestellungen, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Produkten durch oder im Namen von Kay Jansen.
2. Von diesen Bedingungen können die Parteien nur abweichen, wenn sie dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
3. Die Parteien schließen die Geltung (zusätzlicher und/oder abweichender) allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter ausdrücklich aus.
Angebote und Kostenvoranschläge
1. Angebote und Kostenvoranschläge von Kay Jansen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
2. Ein Angebot oder Kostenvoranschlag ist maximal 1 Monat gültig, sofern im Angebot oder Kostenvoranschlag keine andere Annahmefrist angegeben ist.
3. Wenn der Kunde ein Angebot oder Kostenvoranschlag nicht innerhalb der geltenden Frist annimmt, verfällt das Angebot oder Kostenvoranschlag.
4. Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht für Nachbestellungen, es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Annahme
1. Der Kunde muss das Angebot ausdrücklich und schriftlich annehmen. Unterlässt der Kunde dies, stimmt aber dennoch zu oder erweckt zumindest den Eindruck, dass Kay Jansen im Rahmen des Vertrages Leistungen erbringt, gilt das Angebot als angenommen.
2. Bei Annahme eines Kostenvoranschlags oder Angebots behält sich Kay Jansen das Recht vor, den Kostenvoranschlag oder das Angebot innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Annahme zurückzuziehen, ohne dass der Kunde hieraus Rechte herleiten kann.
3. Kay Jansen behält sich das Recht vor, einen Auftrag abzulehnen, wenn nach der Annahme neue Informationen verfügbar werden, die die Ausführung für Kay Jansen unzumutbar machen.
4. Nach der Annahme kann die Vereinbarung nur im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden.In diesem Fall ist Kay Jansen berechtigt, den für den Vertrag zu zahlenden Preis anzupassen.
Stornierung der Bestellung
1. Storniert der Kunde eine Bestellung bis zu 30 Tage vor dem vereinbarten Tag und Zeitpunkt, werden 25 % der Kosten in Rechnung gestellt.
2. Im Falle einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor dem vereinbarten Tag und der vereinbarten Uhrzeit berechnet Kay Jansen 50 % des Gesamtbetrags für den Auftrag.
3. Im Falle einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Tag und der vereinbarten Uhrzeit berechnet Kay Jansen 75 % des Gesamtbetrags für den Auftrag.
4. Wenn sich die Parteien nicht auf ein Honorar geeinigt haben, gilt das von Kay Jansen im Falle einer Stornierung üblicherweise berechnete Honorar. Sofern keine Stundenzahl vereinbart wurde, kann davon ausgegangen werden, welche Stunden realistisch fotografiert werden könnten.
Ausführung des Auftrags
1. Kay Jansen wird den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen und im Einklang mit den Anforderungen guter handwerklicher Arbeit in der Art und Weise ausführen, in der Kay Jansen normalerweise arbeitet.
2. Kay Jansen bemüht sich nach besten Kräften und wird während des Fotoshootings und/oder der Reportage unter den gegebenen und bestehenden Umständen ihr Bestes geben.
3. Die Ausführung des Auftrages erfolgt in gegenseitiger Absprache und nach schriftlicher Vereinbarung und Zahlung einer etwa vereinbarten Anzahlung durch den Kunden.
4. Der Kunde ist verpflichtet, alles zu tun, was vernünftigerweise notwendig und wünschenswert ist, um eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags zu ermöglichen.
5. Hat der Kunde nicht sichergestellt, dass Kay Jansen rechtzeitig mit der Ausführung des Vertrages beginnen kann, gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten und/oder Mehrstunden zu Lasten des Kunden.
6. Der Kunde ist verpflichtet, Kay Jansen als Gu die Sachverhalte darzulegen wie möglich zu informieren und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Unterweisung anderer Teilnehmer.
7. Gruppenfotos und andere vom Kunden ausdrücklich gewünschte Fotos können von Kay Jansen nur dann angefertigt werden, wenn die Umstände dies zulassen, ausreichend Zeit zur Verfügung steht und der Kunde ausreichende Maßnahmen ergreift, um die Anfertigung dieser Bilder zu ermöglichen, einschließlich, aber nicht nur, der Ernennung wichtiger Personen.
8. Kay Jansen übernimmt ausdrücklich keine Gewähr dafür, dass alle vom Kunden gewünschten Fotos auch tatsächlich geliefert werden.
9. Kay Jansen liefert die Bilder in seinem gewohnten Stil, wobei eine globale Bildoptimierung unter anderem auf Licht, Farbe, Kontrast und Zuschnitt angewendet wird. Kay Jansen führt lediglich einige Nachbearbeitungen durch, um vorhandene Elemente im Foto zu entfernen oder zu reduzieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das Entfernen oder Reduzieren störender Elemente in der Umgebung und Dinge vorübergehender Natur.
10. Eine Nachbearbeitung außerhalb dieser erfolgt nur nach Rücksprache mit Kay Jansen und kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
Standorte
1. Bei allen Vor-Ort-Fotografien, wie Tierfotografie, Naturfotografie oder Unternehmensfotografie, ist der Kunde für die Wahl des endgültigen Ortes für das Fotoshooting verantwortlich.Kay Jansen denkt natürlich gerne mit und kann den Kunden beraten.
2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, bei schlechtem Wetter eine Alternative zu finden, wenn er in diesem Fall keine Fotos im Freien wünscht.
Preise
1. Alle von Kay Jansen verwendeten Preise verstehen sich in Euro, enthalten die Mehrwertsteuer und schließen alle anderen Kosten wie Verwaltungskosten, Abgaben und Reise-, Versand- oder Transportkosten aus, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben oder vereinbart wurde.
2. Alle Preise, die Kay Jansen für seine Produkte oder Dienstleistungen verwendet, auf seiner Website oder auf andere Weise bekannt gibt, können von Kay Jansen jederzeit geändert werden.
3. Der Preis für eine Dienstleistung wird von Kay Jansen auf der Grundlage der tatsächlich aufgewendeten Stunden festgelegt.
4. Der Preis wird nach den üblichen Stundensätzen von Kay Jansen berechnet, die für den Zeitraum gelten, in dem er die Arbeiten ausführt, sofern nicht ein anderer Stundensatz vereinbart wurde.
5. Haben sich die Parteien für eine von Kay Jansen erbrachte Leistung auf einen Gesamtbetrag geeinigt, handelt es sich stets um einen Richtpreis, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich einen Festpreis vereinbart, von dem keine Abweichungen möglich sind.
6. Kay Jansen ist berechtigt, bis zu 10 % vom Richtpreis abzuweichen.
7. Liegt der Zielpreis um mehr als 10 % höher, muss Kay Jansen den Kunden rechtzeitig darüber informieren, warum ein höherer Preis gerechtfertigt ist.
8. Liegt der Richtpreis um mehr als 10 % höher, hat der Kunde das Recht, den Teil der Bestellung zu stornieren, der den Richtpreis zuzüglich 10 % übersteigt.
9. Kay Jansen hat das Recht, die Preise täglich anzupassen.
10. Vor Beginn wird Kay Jansen dem Kunden etwaige Preisanpassungen mitteilen.
11. Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag mit Kay Jansen zu kündigen, wenn er mit der Preiserhöhung nicht einverstanden ist.
Versandkosten
1. Die Versandkosten trägt der Kunde, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
Parkerlaubnis und Fahrtkosten
1. Der Kunde ist für die Beantragung einer Parkerlaubnis verantwortlich, sofern eine solche erforderlich ist. Bei gebührenpflichtigem Parken liegt die Verantwortung für die Aktivierung der Park-App beim Kunden. Die durch die Einholung einer Genehmigung oder die Bezahlung der Parkgebühren entstehenden Mehrkosten gehen stets zu Lasten des Kunden.
2. Anfallende Reisekosten betragen € 0,50 zzgl. MwSt. Mehrwertsteuer pro Kilometer. Den Erklärungen zur Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln liegen die Originalfahrkarten bei.
3. Die Reisedistanz wird mithilfe des Google-Routenplaners oder der NS-Tabelle berechnet.
Zahlungen und Zahlungsfrist
1. Rechnungen muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum an Kay Jansen bezahlen, es sei denn, die Parteien haben hierüber andere Vereinbarungen getroffen oder auf der Rechnung ist eine andere Zahlungsfrist angegeben.
2. Zahlungsbedingungen gelten als strenge Zahlungsbedingungen. Das heißt, wenn der Kunde den vereinbarten Betrag nicht spätestens am letzten Tag der Zahlungsfrist bezahlt hat, gerät er von Rechts wegen in Verzug und in Verzug, ohne dass Kay Jansen den Kunden mahnen oder in Verzug setzen muss.
3. Kay Jansen behält sich das Recht vor, die Lieferung von der sofortigen Zahlung abhängig zu machen oder eine Sicherheit für den Gesamtbetrag der Leistungen zu verlangen.
Folgen einer nicht pünktlichen Zahlung
1. Zahlt der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Frist, ist Kay Jansen ist berechtigt, ab dem Tag des Verzugs des Kunden bei nichtgewerblichen Geschäften die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat und bei kaufmännischen Geschäften die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 8 % pro Monat zu berechnen, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat berechnet wird.
2. Befindet sich der Kunde in Verzug, schuldet er Kay Jansen auch die außergerichtlichen Inkassokosten und etwaigen Schadensersatz.
3. Die Inkassokosten werden auf der Grundlage der Verordnung über die Entschädigung außergerichtlicher Inkassokosten berechnet.
4. Zahlt der Kunde nicht rechtzeitig, kann Kay Jansen seine Verpflichtungen aussetzen, bis der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist.
5. Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses, einer Pfändung oder einer Zahlungseinstellung seitens des Kunden sind die Forderungen von Kay Jansen gegenüber dem Kunden sofort fällig und zahlbar.
6. Verweigert der Kunde die Mitwirkung an der Vertragserfüllung durch Kay Jansen, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an Kay Jansen zu zahlen.
Federung rechts
Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, verzichtet der Kunde auf das Recht, die Erfüllung etwaiger Verpflichtungen aus diesem Vertrag auszusetzen.
Siedlung
Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, verzichtet der Kunde auf sein Recht, eine Schuld gegenüber Kay Jansen mit einer Forderung gegen Kay Jansen aufzurechnen.
Lieferung
1. Kay Jansen verwendet nur geschätzte Lieferzeiten, sofern nicht anders vereinbart.
2. Digitale Dateien, die fotografische Werke enthalten, werden nach guter Absprache und in einer von beiden Parteien vereinbarten Weise geliefert und erfolgen ab dem Zeitpunkt des Versands auf Gefahr des Kunden. Ist keine Lieferzeit vereinbart, wird diese von Kay Jansen angemessen bestimmt.
3. Die Lieferung erfolgt digital, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4. Digitale Dateien werden nur im JPEG-Format geliefert, je nach Bestellung in niedriger oder hoher Auflösung.
5. Es ist nicht gestattet, digitale Bilder online zu stellen oder anders als geliefert ausdrucken zu lassen, beispielsweise zu bearbeiten und zuzuschneiden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Werden digitale Dateien an anderer Stelle gedruckt, übernimmt Kay Jansen keine Haftung für die Qualität des Drucks.
Geistiges Eigentum und Lizenz
1. Kay Jansen behält alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, Zeichnungen und Modellrechte usw.) an allen Entwürfen, Zeichnungen, Schriften, Trägern mit Daten oder anderen Informationen, Angeboten, Bildern, Skizzen, Modellen, Modelle usw. ., sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.
2. Jede Vereinbarung umfasst auch die in diesem Artikel beschriebene Lizenz in Bezug auf die Werke von Kay Jansen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3. Der Kunde erhält von Kay Jansen eine nicht ausschließliche, zeitlich unbegrenzte Lizenz zur Vervielfältigung, nicht jedoch zur Bearbeitung der Werke, zum eigenen Gebrauch und zur öffentlichen Wiedergabe im Haus.
4. Die Werke dürfen nur unter deutlich sichtbarer Erwähnung des Namens von Kay Jansen veröffentlicht werden.
5. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde nicht berechtigt, Unterlizenzen an Dritte zu vergeben oder eigene Lizenzen zu übertragen.
6. Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Kay Jansen ausdrücklich nicht berechtigt, die Fotos für geschäftliche oder kommerzielle Zwecke oder zumindest für andere Zwecke außerhalb des Hauses zu nutzen oder zu handeln.
7. Für die Übermittlung eines Fotos für Wettbewerbe und Veröffentlichungen Dritter muss der Kunde eine schriftliche Genehmigung einholen.
8. Der Kunde hat die Persönlichkeitsrechte von Kay Jansen gemäß § 25 des Allgemeinen Verwaltungsrechtsgesetzes zu beachten.
9. Eine digitale oder analoge Bearbeitung oder Veränderung der gelieferten Werke ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Fotografen nicht gestattet.
10. Kay Jansen behält sich das Recht vor, die Werke für geschäftliche und kommerzielle Zwecke und Veröffentlichungen zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Websites und Weblogs, Portfolios, Anzeigen, soziale Medien, Zeitschriftenartikel, in gedruckter Form, Messematerial und Demonstrationsmaterial.Wenn der Kunde ein bestimmtes Foto nicht online sehen möchte, kann dies mit Kay Jansen besprochen werden.
Rechte Dritter
1. Der Kunde, der ein Werk veröffentlicht, ist unter Ausschluss anderer dafür verantwortlich, die Erlaubnis der Dargestellten und/oder anderer Rechteinhaber einzuholen. Der Kunde stellt Kay Jansen von allen diesbezüglichen und darüber hinausgehenden Ansprüchen frei.
2. Kay Jansen ist verpflichtet, nach besten Kräften bei der Suche nach den in diesem Artikel genannten Personen mitzuwirken.
Fotografieren
1. Außer Kay Jansen werden für den betreffenden Auftrag keine weiteren professionellen Fotografen engagiert.
2. Andere anwesende Personen dürfen fotografieren, ohne jedoch den Fotografen von Kay Jansen zu behindern.
3. IndiWenn der Kunde einen professionellen Videofilmer engagiert, gibt er an, ob Kay Jansen oder der Videofilmer die Momente festhalten soll, um von der besten Seite aus zusammenarbeiten zu können, wenn sich herausstellt, dass dies nicht möglich ist.
4. Kay Jansen ist berechtigt, einen Dritten als Assistenten, Auszubildenden oder 2. Schützen mitzubringen. Hieraus können keine Rechte abgeleitet werden und dem Kunden entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Garantie
Wenn die Parteien einen Vertrag mit Dienstleistungscharakter abgeschlossen haben, enthält dieser lediglich eine Leistungsverpflichtung für Kay Jansen und daher keine Ergebnisverpflichtung.
Informationsbereitstellung durch den Kunden
1. Der Kunde stellt Kay Jansen alle für die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung relevanten Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig und in der gewünschten Form und Weise zur Verfügung.
2. Der Kunde gewährleistet die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und Unterlagen, auch wenn diese von Dritten stammen, soweit sich aus der Natur des Vertrages nichts anderes ergibt.
3. Sofern und soweit der Kunde dies verlangt, wird Kay Jansen die entsprechenden Unterlagen zurücksenden.
4. Stellt der Kunde die von Kay Jansen angemessenerweise geforderten Informationen, Daten oder Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung und verzögert sich dadurch die Vertragsabwicklung, entstehen ihm zusätzliche Kosten und Mehrkosten Stunden gehen zu Lasten des Kunden.
Verletzung des Urheberrechts und anderen geistigen Eigentums
1. Jede nicht vereinbarte Nutzung eines Werks durch Kay Jansen gilt als Verletzung des Urheberrechts oder anderen geistigen Eigentums von Kay Jansen.
2. Im Falle einer Zuwiderhandlung hat Kay Jansen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von mindestens dem Dreifachen der von Kay Jansen üblicherweise für eine solche Nutzungsform erhobenen Lizenzgebühr.
3. Darüber hinaus verliert der Kunde für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert, einen Betrag in Höhe von 5 % des in Absatz 2 genannten Entgelts.
4. Für den Verfall dieser Geldbuße ist keine vorherige Inverzugsetzung oder ein Gerichtsverfahren erforderlich. Es muss auch kein Schaden vorliegen.
5. Der im zweiten Absatz dieses Artikels genannte Verfall der Entschädigung berührt nicht die anderen Rechte von Kay Jansen, einschließlich seines Rechts, zusätzlich zur Geldbuße Schadensersatz zu verlangen.
Beschwerden
1. Der Kunde muss ein von Kay Jansen bereitgestelltes Produkt oder eine Dienstleistung so schnell wie möglich auf etwaige Mängel untersuchen.
2. Wenn ein geliefertes Produkt oder eine gelieferte Dienstleistung nicht dem entspricht, was der Kunde vernünftigerweise von der Vereinbarung erwarten konnte, muss der Kunde Kay Jansen so schnell wie möglich, auf jeden Fall jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung des Produkts oder der Dienstleistung, darüber informieren informiert sein. Der Kunde kann eine E-Mail an info@kayjansen.com senden.
3. Der Kunde liefert eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, damit Kay Jansen angemessen reagieren kann.
4. Der Kunde muss nachweisen, dass sich die Beschwerde auf eine Vereinbarung zwischen den Parteien bezieht.
5. Wenn sich eine Beschwerde auf laufende Arbeiten bezieht, kann dies in keinem Fall dazu führen, dass Kay Jansen verpflichtet werden kann, andere als die vereinbarten Arbeiten auszuführen.
Inverzugsetzung
1. Der Kunde muss Kay Jansen schriftlich in Verzug setzen.
2. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass eine Inverzugsetzung Kay Jansen tatsächlich (rechtzeitig) erreicht.
Gesamtschuldnerische Haftung des Kunden
Wenn Kay Jansen einen Vertrag mit mehreren Kunden abschließt, haftet jeder von ihnen gesamtschuldnerisch für die gesamten Beträge, die Kay Jansen im Rahmen dieses Vertrags schuldet.
Haftung Kay Jansen
1. Kay Jansen haftet für Schäden des Kunden nur, wenn und soweit diese Schäden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
2. Wenn Kay Jansen für Schäden haftbar ist, haftet Kay Jansen nur für direkte Schäden, die sich aus der Vertragserfüllung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.
3. Kay Jansen haftet niemals für indirekte Schäden wie Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen oder Schäden an Dritten.
4. Wenn Kay Jansen haftbar ist, ist diese Haftung auf den Betrag beschränkt, der von einer geschlossenen (Berufs-)Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird, und in Ermangelung einer (vollständigen) Zahlung des Schadensbetrags durch eine Versicherungsgesellschaft ist die Haftung begrenzt auf ( Teil des Rechnungsbetrags, auf den sich die Verbindlichkeit bezieht.
5. Alle Bilder, Fotos, Farben, Zeichnungen, Beschreibungen auf der Website oder in einem Katalog sind nur Richtwerte und ungefähre Angaben und können ggfkann keinen Anspruch auf Schadensersatz und/oder (teilweise) Auflösung des Vertrags und/oder Aussetzung jeglicher Verpflichtung nach sich ziehen.
Ablauffrist für die Entschädigung
Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber Kay Jansen verjähren in jedem Fall 12 Monate nach dem Ereignis, aus dem sich die Haftung direkt oder indirekt ergibt. Dies schließt die Bestimmungen von Artikel 6:89 des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht aus.
Recht auf Auflösung
1. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn Kay Jansen seinen Verpflichtungen schuldhaft nicht nachkommt, es sei denn, dass diese Nichterfüllung aufgrund ihrer besonderen Art oder unerheblichen Bedeutung keine Kündigung rechtfertigt.
2. Sofern die Erfüllung der Verpflichtungen von Kay Jansen nicht dauerhaft oder vorübergehend unmöglich ist, kann die Auflösung erst erfolgen, nachdem Kay Jansen in Verzug geraten ist.
3. Kay Jansen hat das Recht, den Vertrag mit dem Kunden zu kündigen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt oder wenn Kay Jansen Umstände bekannt werden, die ihn berechtigterweise befürchten lassen, dass der Kunde dies tun wird nicht in der Lage sein, seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen.
Höhere Gewalt
1. Zusätzlich zu den Bestimmungen von Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches kann Kay Jansen die Nichterfüllung einer Verpflichtung gegenüber dem Kunden nicht in einer von Kay Jansens Willen unabhängigen Situation zugeschrieben werden, die die Erfüllung verhindert seine Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise erfüllt oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen von Kay Jansen nicht zumutbar ist.
2. Zu den in Absatz 1 genannten Situationen höherer Gewalt zählen unter anderem auch: Ausnahmezustände (z. B. Bürgerkrieg, Aufstand, Unruhen, Naturkatastrophen usw.); Nichterfüllung und höhere Gewalt von Lieferanten, Zustellern oder sonstigen Dritten; unerwartete Strom-, Strom-, Internet-, Computer- und Telekommunikationsausfälle; Computerviren, Streiks, staatliche Maßnahmen, unvorhergesehene Transportprobleme, schlechte Wetterbedingungen und Arbeitsunterbrechungen.
3. Wenn eine Situation höherer Gewalt eintritt, aufgrund derer Kay Jansen eine oder mehrere Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nicht erfüllen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, bis Kay Jansen ihnen wieder nachkommen kann.
4. Ab dem Zeitpunkt, an dem eine Situation höherer Gewalt mindestens 30 Kalendertage gedauert hat, können beide Parteien den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich kündigen.
5. Kay Jansen ist in einer Situation höherer Gewalt nicht für Schäden oder Entschädigungen haftbar, auch wenn ihm aus der Situation höherer Gewalt Vorteile entstehen.
Änderungen der Vereinbarung
Sollte es nach Abschluss des Vertrages zu dessen Durchführung erforderlich erscheinen, seinen Inhalt zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Kay Jansen ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
2. Änderungen von geringfügiger Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden.
3. Kay Jansen wird wesentliche inhaltliche Änderungen so weit wie möglich vorab mit dem Kunden besprechen.
4. Verbraucher haben das Recht, bei einer wesentlichen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Vertrag zurückzutreten.
Übertragung von Rechten
1. Rechte des Kunden aus einer Vereinbarung zwischen den Parteien können ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Kay Jansen nicht auf Dritte übertragen werden.
2. Diese Bestimmung gilt als Klausel mit vermögensrechtlicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Folgen der Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit
1. Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig oder anfechtbar erweisen, hat dies keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Eine nichtige oder anfechtbare Bestimmung wird in diesem Fall durch eine Bestimmung ersetzt, die dem am nächsten kommt, was Kay Jansen bei der Erstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Sinn hatte.
Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
1. Für alle Vereinbarungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich niederländisches Recht.
2. Das niederländische Gericht in dem Bezirk, in dem Kay Jansen seinen Sitz hat, ist ausschließlich für die Entscheidung über Streitigkeiten zwischen Parteien zuständig, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt.
Erstellt am 1. September 2023.
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